Auszeichnungen mit der Förderplakette "Partner der Feuerwehr" |
Landesfeuerwehrverband Niedersachsen zeichnet Firmen als "Partner der Feuerwehr" aus Förderplakette wurde mit Unterstützung des Nds. Ministerpräsidenten gestiftet |
| Um die Wertigkeit der Förderplakette zu unterstreichen, ist die jährliche Ausgabe der Förderplakette durch den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen nur in limitierter Ausgabezahl und auf die einzelnen Regierungsbezirke bezogen quotiert festgelegt worden; es können jährlich maximal bis zu 22 der Förderplaketten ausgegeben bzw. verliehen werden (Regierungsbezirk Braunschweig - max. 5 Plaketten, Regierungsbezirk Hannover - max. 6 Plaketten, Regierungsbezirk Lüneburg - max. 7 Plaketten, Regierungsbezirk Weser-Ems - max. 4 Plaketten). |
| Die Übergabe
der Förderplaketten und der entsprechenden Verleihungsurkunde soll
grundsätzlich in einem öffentlichen und repräsentativen Rahmen
stattfinden. Daher hat der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen in der im
November 1999 beschlossenen Richtlinie zur Verleihung der Auszeichnungsplakette
"Partner der Feuerwehr" festgelegt, daß die Verleihung auf den
jährlichen Landesverbandsversammlungen des Landesfeuerwehrverbandes
oder einer entsprechenden und geeigneten repräsentativen Veranstaltung
auf Bezirksebene erfolgen soll.
Der Nds. Ministerpräsident hat sich spontan bereiterklärt, die Aktion zu unterstützen, was auf der Förderplakette und auch der Verleihungsurkunde zum Ausdruck kommt. |
Die Förderplakette hat
eine Größe des Formats DIN A 4 mit der Überschrift Partner
der Feuerwehr. In der Mitte der Plakette ist das Signets des Deutschen
Feuerwehrverbandes (Retten, Löschen, Bergen, Schützen) mit dem
niedersächsischen Landeswappen und der Unterschrift:
Dieser Betrieb wurde durch den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen und den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V. als Partner und Förderer der Feuerwehren ausgezeichnet zu sehen. |
| Anträge auf Verleihung der Förderplakette können nur die Mitgliedsverbände des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen (Kreisfeuerwehrverbände/Stadtfeuerwehrverbände/Feuerwehrverbände ehemaliger Landkreise) beim Landesfeuerwehrverband einreichen. |