Tipps und Empfehlungen
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Die Feuerwehrleine - bisher Fangleine
.- Die Feuerwehrleine in der Grundausbildung etc. -
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Zu der Diskussion gibt es folgende Anmerkungen:
Es ist eigentlich bisher nie Gegenstand der Ausbildung in den Feuerwehren gewesen, daß eine Feuerwehrleine DIN 14920 den Feuerwehrkameraden aus dem Fallen auf"fang"en kann. Allein die bisherige Bezeichnung, "Fangleine" ist gefährlich, ja sogar irreführend. Die Feuerwehrleine dient nämlich dazu, Personen zu halten, damit sie nicht Abstürzen. Sie ist eine reine Halteleine; sie dient aber nicht dazu, fallende Personen aufzufangen.

Die Feuerwehrleine nach DIN 14920 dient zum
"Retten von Personen, zum Selbstretten, zur Sicherung von Einsatzkräften
und anderen Personen bei Absturzgefahr, als Sicherungs- und Signalleine für
vorgehende Einsatztrupps sowie zum Hochziehen und Ablassen von Gerät."
Dies sind Einsatzbereiche, bei denen die Feuerwehrleine ausschließlich
zum Halten dient. Wobei "Halten" bedeutet: einen Absturz von Personen durch
Festhalten mittels Leine zu verhindern. Die Feuerwehrleine ist aber nicht
vorgesehen, um abstürzende Personen oder Geräte aus dem freien
Fall heraus aufzufangen. Dies ergibt sich auch ausdrücklich aus DIN
14920. Bis zur Einführung der FwDV 1 / 2 sei auf folgende Maßnahmen
hingewiesen:
1. Bei der Sicherung von Personen mit der Feuerwehrleine ist zwingend zu beachten, daß die Feuerwehrleine nur eingesetzt werden darf, wenn ein Absturz der zu sichernden Person ausgeschlossen werden kann. Andernfalls ist ein Auffanggurt mit Falldämpfer - entsprechend der Normbeladung des RW 2 - in Verbindung mit einem Kernmantel - / Dynamikseil zu verwenden. Dabei sind Zwischensicherungen anzubringen, wenn sich der Anschlagpunkt des Sicherungsseils seitlich oder unterhalb Kopfhöhe des zu Sichernden befindet. Auffanggurte dürfen zur Absturzsicherung keinesfalls in Verbindung mit Feuerwehrleinen verwendet werden.
2. Bei der Sicherung von Personen mit der Feuerwehrleine sind die allgemeinen Grundsätze für den Umgang mit Feuerwehrleinen, wie straffes Führen der Leine, keine ruckartige Belastung und Anwenden von Kantenschutzmaßnahmen zu beachten. Der Anschlagpunkt der Sicherungsleine muß immer oberhalb des zu Sichernden sein.
3. Das Retten (Abseilen an der Fangleine) und Selbstretten mit Feuerwehrleine sollte bis zur Einführung der FwDV 1/2 im Übungsdienst unterlassen werden.
Es ist außerdem geplant die Umfang - Stärke der Feuerwehrleine zu vergrößern, damit die Reißfestigkeit erhöht wird. Dies hat den Nachteil, da es zu einer Umfangvergrößerung der Feuerwehrleine im Fangleinebeutel kommt.
Hierzu auch einen Auszug vom Feuerwehr - Kurier 3/ 1996:
Die bei den Feuerwehren verwendete Feuerwehrleine (DIN 14920) sowie einige der derzeit angewandten Knoten und Stiche, einschließlich Sicherungsmethoden in Verbindung mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt (DIN 14940) sind in die Diskussion geraten. Auslöser hierfür sind Berichte und Erkenntnisse, insbesondere aus dem Bereich der Höhenrettung.
1. Einleitung:
Aus diesen Berichten ergibt es sich, daß die Feuerwehrleine aufgrund ihrer Reißfestigkeit nicht geeignet ist, um im freien Fall abstürzende Personen aufzufangen.
Gleiches
gilt für das bei der Feuerwehr verwendete Sicherungsverfahren, für
den Brustbund und für den Feuerwehrsicherheitsgurt. Die Gründe
hierfür sind: Die Reißfestigkeit der Feuerwehrleine nach DIN 14920
beträgt 19 kN. Bei einem freien Fall, z. H aus 2 m Höhe, treten
jedoch, je nach Körpergewicht, Belastungen bis zu 18 kN auf. Das Versagen
(Reißen) der Feuerwehrleine ist die Folge. · Eine Person, die
in den Brustbund stürzt, muß mit Verletzungen rechnen. In
Abhängigkeit von der Absturzhöhe treten Druck- und
Nervenschädigungen, Behinderung der Atmung Durchblutungsstörungen
sowie Bewußtlosigkeit bis hin zum so genannten Hängetod auf. Diese
Argumente haben bei vielen Feuerwehrangehörigen zu einer großen
Verunsicherung bis hin zur Frage der Zulässigkeit der Verwendung von
Fangleinen im Ausbildungs- und Übungsdienst geführt. Die Arbeitsgruppe
"Feuerwehrausbildung" beim Unterausschuß "Feuerwehrangelegenheiten"
des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der
Länder hat sich bei der Erarbeitung der Feuerwehr - Dienstvorschriften
FwDV 1/1 "Grundtätigkeiten -Löscheinsatz und Rettung" und FwDV
1/2 "Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung" mit dieser
Thematik beschäftigt und gibt zur Klarstellung nachfolgende Hinweise.
2. Zweck der Fangleinen:
Die Feuerwehrleine nach DIN 14920 dient zum "Retten von Personen, zum Selbstretten, zur Sicherung von Einsatzkräften und anderen Personen bei Absturzgefahr, als Sicherungs- und Signalleine für vorgehende Einsatztrupps sowie zum Hochziehen und Ablassen von Gerät." Dies sind Einsatzbereiche, bei denen die Feuerwehrleine ausschließlich zum Halten dient. Wobei "Halten" bedeutet: einen Absturz von Personen durch Festhalten mittels Leine zu verhindern. Die Feuerwehrleine ist aber nicht vorgesehen, um abstürzende Personen oder Geräte aus dem freien Fall heraus aufzufangen. Dies ergibt sich auch ausdrücklich aus DIN 14920. Darin heißt es: "Personen und Gegenstände müssen gleichmäßig und ohne Ruck abgeleint werden. Besondere Vorsicht muß bei einer kurzen Gebrauchslänge der Feuerwehrleine angewendet werden, da ruckweise Belastung eine kurze Leine mehr gefährdet als eine längere. " Leider ist in der DIN 14920 bei der Beschreibung des Zwecks der Feuerwehrleine der Halbsatz " . . . zur Sicherung von Einsatzkräften und anderen Personen bei Absturzgefahr .. . " diesbezüglich irreführend, da er den Eindruck vermittelt, daß die Feuerwehrleine sehr wohl bei einem Absturz ihren Zweck erfüllt. Die Arbeitsgruppe "Feuerwehrausbildung" hat den zuständigen Normenausschuß hierauf hin ein Absturz im freien Fall in die Feuerwehrleine zu einer unzulässig hohen Belastung bis hin zum Reißen der Feuerwehrleine führt und daß die im Brustbund eingebundene Person einer erheblichen Verletzungsgefahr ausgesetzt ist. Diesem Umstand wurde in den letzten Jahren bei den Feuerwehren, insbesondere in den alten Bundesländern, offensichtlich keine oder zu wenig Beachtung geschenkt. Erst in Verbindung mit der Diskussion um die Notwendigkeit der Höhenrettung wurde dieser Sachverhalt wieder ins Bewußtsein zurück gerufen. Das Problem wird von M. Ehret treffend beschrieben: "Leider wurde in der Vergangenheit zu wenig auf die Einsatzgrenze der Feuerwehrleine und des Feuerwehrsicherheitsgurtes hingewiesen. Allein die Bezeichnung, Feuerwehrleine ist gefährlich, ja sogar irreführend. Die Feuerwehrleine dient nämlich dazu, Personen zu halten, damit sie nicht Abstürzen. Sie ist eine reine Halteleine; sie dient aber nicht dazu, fallende Personen aufzufangen.
3. Notwendige Konsequenzen
3.1. Definition
Im Feuerwehrdienst muß künftig zwingend zwischen folgenden Arten der Sicherung unterschieden werden: Halten ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Einsatzkräften mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Dies ist z. B. erfüllt, wenn die gesicherte Person bei einem Abrutschen von ihrer Standfläche sofort von Gurt und Leine so gehalten wird, daß sie nicht Abstürzen oder weiterrutschen kann; beim Halten ist zu beachten, daß die Leine (sowohl die Feuerwehrleine als auch das Sicherheitsseil mit Karabinerhaken am Feuerwehr- Sicherheitsgurt) immer straff auf Zug gehalten wird und bei der Sicherung mit der Feuerwehrleine oberhalb des zu Haltenden angeschlagen sein muß.
Auffangen (Absturzsicherung) ist die Sicherung von Einsatzkräften, die Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen ausführen müssen, bei denen ein freier Fall nicht auszuschließen ist. Diese Gefahr besteht immer dann, wenn sich der Anschlagpunkt des Sicherungsseiles seitlich oder unterhalb Kopfhöhe des zu Sichernden befindet oder wenn das Sicherungsseil nicht ständig straff geführt werden kann. Entsprechend dieser Unterscheidung müssen sowohl unterschiedliche Methoden der Sicherung als auch unterschiedliche Gerate verwendet werden.
3.2. Ausbildung
Die Arbeitsgruppe "Feuerwehrausbildung" wird bei der Erarbeitung der FwDV 1/2 "Grundtätigkeiten- Technische Hilfeleistung und Rettung" geeignete Techniken bzw. Sicherungsmethoden einarbeiten. Hierbei werden vor allem auch Erkenntnisse aus der Bergsteigertechnik, der hiervon abgeleiteten Höhenrettung und aus dem gewerblichen Bereich einfließen. Beim Selbstretten wird u. a. an Stelle des "mehrfach verdrehten Seiles" der Halbmastwurf verwendet werden. Ebenso wird beim Sicherungs- bzw. Haltemann eine modifizierte Haltemethode dargestellt werden.
3.3. Ausrüstung
Entsprechend der Unterscheidung in "Halten" und "Auffangen" müssen auch unterschiedliche Geräte verwendet werden. Geräte zum Halten sind: · Feuerwehrsicherheitsgurt, · Fangleine. Geräte zum Auffangen (Absturzsicherung) sind: · Auffanggurt Form A mit vorder- und rückseitiger Fangöse, · Kernmantel- / Dynamikseil (Mindestdurchmesser 10,5 mm), · Falldämpfer nach DIN EN 355, · Bandschlingen mit Bergsteiger- Karabinerhaken mitverschraubter Klinke nach DIN 7944. Die Gerate zum Halten sind bei der Feuerwehr vorhanden. Die Geräte zur Absturzsicherung sind teilweise vorhanden. Die DIN 14555 Teil 3 (Stand: März 1995) für den RW 2 sieht einen "Auffanggurt A (DIN 7478) mit Falldämpfer und Sicherheitsseil" als Standardbeladung vor. Es ist vom zuständigen Normenausschuß zu entscheiden, ob und welche Kombination oben genannter Geräte verwendet und noch beschafft werden müssen. Im Interesse der Sicherheit ist es zwingend notwendig, die Beladung des RW 2 entsprechend zu ergänzen. Die Arbeitsgruppe "Feuerwehrausbildung" hat neue Ergänzung der Normbeladung beim zuständigen Arbeitsausschuß des FwDV angeregt.
3.4. Zwischenzeitlich zu beachtende Hinweise Bis zur Einführung der FwDV 1 / 2 sei auf folgende Maßnahmen hingewiesen:
Bei
der Sicherung von Personen mit Fangleinen ist zwingend zu beachten, daß
die Feuerwehrleine nur eingesetzt werden darf, wenn ein Absturz der zu sichernden
Person ausgeschlossen werden kann. Andernfalls ist ein Auffanggurt mit
Falldämpfer - entsprechend der Normbeladung des RW 2 - in Verbindung
mit einem Kernmantel-/Dynamikseil zu verwenden. Dabei sind Zwischensicherungen
anzubringen, wenn sich der Anschlagpunkt des Sicherungsseils seitlich oder
unterhalb Kopfhöhe des zu Sichernden befindet. Auffanggurte dürfen
zur Absturzsicherung keinesfalls in Verbindung mit Fangleinen verwendet werden.
Bei der Sicherung von Personen mit der Feuerwehrleine sind die allgemeinen
Grundsätze für den Umgang mit Feuerwehrleinen, wie straffes
führen der Leine, keine ruckartige Belastung und Anwenden von
Kantenschutzmaßnahmen zu beachten. Der Anschlagpunkt der Sicherungsleine
muß immer oberhalb des zu Sichernden sein.
Das Retten (Abseilen mit der Feuerwehrleine) und Selbstretten mit Feuerwehrleine
sollte bis zur Einführung der FwDV I/2 im Übungsdienst unterlassen
werden