Landesverbandsversammlung

Die Landesverbandsversammlung ist im Sinne des BGB die Mitgliederversammlung und damit das "Oberste" Organ im LFV-NDS.

Die Landesverbandsversammlung besteht aus, folgenden Stimmberechtigen:

1. den Delegierten der Mitgliedsverbände,
2. den Mitgliedern des Landesverbandsvorstandes,
3. den Mitgliedern des Landesjugendfeuerwehrausschusses,
4. den Ehrenmitgliedern.

folgenden Nicht-Stimmberechtigten:

1. Kooperative Mitglieder.
2. Fördernde Mitglieder.

Aufgaben der Landesverbandsversammlung sind:

1.    Wahl des Präsidenten /der Präsidentin und seiner/ihrer Vizepräsidenten /seiner/ihrer
       Vizepräsidentinnen,
2.    Zustimmung zu den Wahlen,
2.1. der Beisitzer / Beisitzerrinnen zum Landesverbandsvorstand aus den LFV-Bezirksebenen,
2.2. des Landesjugendfeuerwehrwartes/der Landesjugendfeuerwehrwartin und seiner Stellvertreter/Ihrer
       Stellvertreterinnen,
2.3. der Landesfrauensprecherin und ihrer Stellvertreterin, die beide zuvor von den
      Kreisfrauensprecherinnen gewählt worden sind,
2.4. des Vertreters/der Vertreterin der Landesgruppe "Berufsfeuerwehren", der/die zuvor von der
      Versammlung der Landesgruppe „Berufsfeuerwehren“ gewählt worden ist,
2.5. des Vertreters/der Vertreterin der Landesgruppe "Werkfeuerwehren", der/die zuvor von der
      Versammlung der Landesgruppe „Werkfeuerwehren“ gewählt worden ist,
3.   Wahl der Kassenprüfer/Kassenprüferin,
4.   Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und Entscheidung über die Entlastung des
      Landesverbandsvorstandes und des Kassenverwalters / der Kassenverwalterin,
5.   Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
6.   Festsetzung der Umlage zum Härtefonds,
7.   Genehmigung des Haushaltsplanes,
8.   Zustimmung zur Satzung (Jugendordnung) der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr e.V.,  
9.   Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
10. Zustimmung zur Ernennung von Ehrenpräsidenten / Ehrenpräsidentinnen,
11. Festlegung des Ortes für die Landesverbandsversammlung,
12. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über eine etwaige Auflösung des Verbandes.