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Die
Landesverbandsversammlung ist im Sinne des BGB die Mitgliederversammlung
und damit das "Oberste" Organ im LFV-NDS.
Die
Landesverbandsversammlung besteht aus, folgenden Stimmberechtigen:
1. den Delegierten
der Mitgliedsverbände,
2. den Mitgliedern des Landesverbandsvorstandes,
3. den Mitgliedern des Landesjugendfeuerwehrausschusses,
4. den Ehrenmitgliedern.
folgenden
Nicht-Stimmberechtigten:
1. Kooperative
Mitglieder.
2. Fördernde Mitglieder.
Aufgaben der
Landesverbandsversammlung sind:
1. Wahl
des Präsidenten /der Präsidentin und seiner/ihrer Vizepräsidenten
/seiner/ihrer
Vizepräsidentinnen,
2. Zustimmung zu den Wahlen,
2.1. der Beisitzer / Beisitzerrinnen zum Landesverbandsvorstand aus den
LFV-Bezirksebenen,
2.2. des Landesjugendfeuerwehrwartes/der Landesjugendfeuerwehrwartin und
seiner Stellvertreter/Ihrer
Stellvertreterinnen,
2.3. der Landesfrauensprecherin und ihrer Stellvertreterin, die beide zuvor
von den
Kreisfrauensprecherinnen gewählt worden sind,
2.4. des Vertreters/der Vertreterin der Landesgruppe "Berufsfeuerwehren",
der/die zuvor von der
Versammlung der Landesgruppe Berufsfeuerwehren
gewählt worden ist,
2.5. des Vertreters/der Vertreterin der Landesgruppe "Werkfeuerwehren", der/die
zuvor von der
Versammlung der Landesgruppe
Werkfeuerwehren gewählt worden ist,
3. Wahl der Kassenprüfer/Kassenprüferin,
4. Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und Entscheidung über
die Entlastung des
Landesverbandsvorstandes und des Kassenverwalters /
der Kassenverwalterin,
5. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
6. Festsetzung der Umlage zum Härtefonds,
7. Genehmigung des Haushaltsplanes,
8. Zustimmung zur Satzung (Jugendordnung) der Niedersächsischen
Jugendfeuerwehr e.V.,
9. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
10. Zustimmung zur Ernennung von Ehrenpräsidenten /
Ehrenpräsidentinnen,
11. Festlegung des Ortes für die Landesverbandsversammlung,
12. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über eine
etwaige Auflösung des Verbandes. |