Landesverbandsvorstand |
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| Der Landesverbandsvorstand ist ein bedeutendes Entscheidungsgremium und besteht aus folgenden Mitgliedern: | |
| 1. dem
Präsidenten /der Präsidentin, Landesfeuerwehrverband
Niedersachsen 2. den vier Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen, 3. je zwei weiteren Beisitzern / Beisitzerinnen aus den LFV-Bezirksebenen, 4. einem Beisitzer / einer Beisitzerin der Landesgruppe Berufsfeuerwehren oder einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin, 5. einem Beisitzer/einer Beisitzerin der Landesgruppe Werkfeuerwehren oder einem Stellvertreter / einer Stellvertreterin, 6. dem Landes-Jugendfeuerwehrwart/der Landes-Jugendfeuerwehrwartin oder einem seiner Stellvertreter/einer ihrer Stellvertreterinnen, 7. der Landesfrauensprecherin oder einer Stellvertreterin, 8. dem Landesgeschäftsführer mit beratender Stimme, 9. dem Jugendreferenten mit beratender Stimme. Der Vorstand führt den Verband und fasst die dazu notwendigen Beschlüsse, soweit nicht andere Verbandsorgane zuständig sind. |
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