Härtefonds

Sonderkonto „Hilfe für Helfer“

zu Gunsten verunfallter und geschädigter Feuerwehrangehöriger

Das Sonderkonto kann zugunsten verunfallter und geschädigter nieders. Feuerwehrangehöriger z. B. bei Unfällen oder bei besonders schwierigen sozialen Situationen im Feuerwehrdienst helfen, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung übernimmt. Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und Spender unterstützen damit diejenigen, die zu Schaden kommen, weil sie anderen ehrenamtlich und in ihrer Freizeit helfen.

15-11-06_KFB_N_Z2_4Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen hat das Sonderkonto bereits im Jahr 2001 ins Leben gerufen. Wir konnten damit in den letzten Jahren zahlreichen Feuerwehrangehörigen unbürokratisch und schnell helfen.

Anträge hierzu erhalten Feuerwehren aus NDS über den zuständigen Kreisfeuerwehrverband.

Wir verwenden Ihre Spendengelder ausschließlich für die Unterstützung der Geschädigten und deren Familien – bei uns kommen 100 Prozent Ihrer Spende auch an! Wir prüfen jeden Fall sorgsam und gehen verantwortungsbewusst mit den Spendengeldern um.

Um hier auch weiterhin in Unglücksfällen schnell und umfangreich einmalige finanzielle Hilfe leisten zu können, sind wir auch in der Zukunft auf Spenden und Sonderzuwendungen von Firmen, Feuerwehren, Einzelpersonen ,……, angewiesen und dürfen dafür auch weiterhin um Ihre Unterstützung bitten.

Wollen Sie uns eine Spende für verunfallte und geschädigte Feuerwehrangehörige und deren Familien überweisen, verwenden Sie bitte die folgenden Angaben für Ihre Überweisung:

Kontoinhaber:

Landesfeuerwehrverband Niedersachsen

Stichwort: – Sozialfond –

15-11-06_KFB_N_Z2_2 Bank: Sparkasse Hannover

IBAN:DE23 2505 0180 0001 0175 08

Gerne können Sie uns auch Verrechnungsschecks zusenden:

Adresse:
Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
Sozialfond – Hilfe für Helfer
Bertastraße 5
30159 Hannover

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Darüber hinaus ist unser Härtefond ausschließlich für Sterbefälle im Feuerwehrdienst angedacht, wenn die Feuerwehr – Unfallversicherung aus rechtlichen Gründen nicht leisten kann. Sofern in diesem Zusammenhang eine Notlage eingetreten ist können Feuerwehren aus NDS einen Antrag beim zuständigen Kreisfeuerwehrverband stellen, um eine einmalige Leistung zu beantragen.

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