Leistungsvergleiche
Ansprechpartner für die Durchführung von Leistungsvergleichen
Die „Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen“ werfen teilweise bei einigen Feuerwehrangehörigen Fragen auf.
Um die Fragen von interessierten Kameradinnen und Kameraden zu beantworten, stehen die weiter unten aufgeführten Kameraden gern zur Verfügung, sofern die jeweils zuständige Kreiswettbewerbsleiterin / der zuständige Kreiswettbewerbsleiter die betreffenden Fragen zuvor nicht bereits direkt beantworten konnte.
Wir gehen davon aus, dass die anfragenden Feuerwehrangehörigen als Grundlage den Inhalt der aktuellen „Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen“ kennen und sich mit ihren Fragestellungen bereits an die zuständige Kreiswettbewerbsleiterin / den zuständigen Kreiswettbewerbsleiter gewandt hatten, die betreffenden Fragen von dort jedoch nicht bzw. nicht vollständig beantwortet werden konnten.
Letzte Meldungen
Wertungsrichterschulungen 2026
Die Wertungsrichterschulungen des Jahres 2026 finden wie folgt in Celle (NLBK) statt:
08.04.2026, 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (50 Teilnehmende),
09.04.2026, 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (50 Teilnehmende),
10.04.2026, 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (50 Teilnehmende).
Voraussetzung(en):
- Kenntnis über Leistungsvergleiche
- Erfahrung bei den Leistungsvergleichen
Zielgruppe:
Mitglieder der Einsatzabteilung, die als Wertungsrichterinnen bzw. Wertungsrichter eingesetzt werden sollen, Einheitsführerinnen bzw. Einheitsführer von teilnehmenden Einheiten, Ausrichter von Leistungsvergleichen.
Lernziel:
Bewertung von teilnehmenden Einheiten bei den Leistungsvergleichen in Theorie und Praxis, Kenntnis über die gültigen Bestimmungen.
Inhalte:
Vertiefung vorhandener Kenntnisse über die Leistungsvergleiche in Theorie und Praxis, Vorstellung von erfolgten Aktualisierungen der Bestimmungen.
Persönliche Ausrüstung:
- Feuerwehrdienstkleidung und
- persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen.
Freistellungsregelung:
Es besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch gemäß § 12 Abs. 3 NBrandSchG.
Sonstige Hinweise:
Anmeldung zur Teilnahme an den o.a. Veranstaltungen über FeuerON!
Für die Beantwortung von Fragen zu den o.a. Wertungsrichter-Schulungen stehen interessierten Kameradinnen und Kameraden unter anderem auch die Mitglieder des LFV-Arbeitskreises “Leistungsvergleiche” (Kontaktdaten siehe weiter oben) gern zur Verfügung.