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Gemeinden, deren Einwohnerzahl 100 000 übersteigt, müssen, andere Gemeinden in Niedersachsen können eine Berufsfeuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen. Die Beschäftigten im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst (Einsatzdienst) der Berufsfeuerwehr sollen Beamtinnen oder Beamte sein. Ihre Ausbildung muss der für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vorgeschriebenen Ausbildung entsprechen.

Die Leiterin oder der Leiter der Berufsfeuerwehr ist für die ständige Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr und für alle Maßnahmen des Brandschutzes und der Hilfeleistung verantwortlich. Sie oder er ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Beschäftigten der Berufsfeuerwehr.

Auf Landesebene sind die Berufsfeuerwehren als „Landesgruppe Berufsfeuerwehren“, zusammengeschlossenen. Sie sind ordentliches Mitglied im Landesfeuerwehrverband Niedersachen und werden derzeit durch den Vorsitzenden (hier: AGBF Niedersachsen) LpdBrB Manuel Stanke (Berufsfeuerwehr Wolfsburg) im Landesvorstand vertreten.

Es existieren momentan elf Berufsfeuerwehren und zwei Hauptamtliche Wachbereitschaften (HWB) in Niedersachsen:

Berufsfeuerwehr Braunschweig

Berufsfeuerwehr Cuxhaven

Berufsfeuerwehr Delmenhorst

Berufsfeuerwehr Hannover

Berufsfeuerwehr Oldenburg

Berufsfeuerwehr Osnabrück

Berufsfeuerwehr Salzgitter

Berufsfeuerwehr Wilhelmshaven

Berufsfeuerwehr Wolfsburg

HWB Emden

HWB Hameln