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Der Landesverbandsausschuss (LVA) wird nach Bedarf durch den Präsidenten einberufen. Neben dem Vorstand gehören ihm die Vorsitzenden unserer 55 Mitgliedsverbände (Feuerwehrverbände, Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände) sowie die Landes-Jugendfeuerwehrleitung an.

Ferner werden bei Bedarf  besondere Gäste und die Vorsitzenden der Korporativen Mitglieder

  • Arbeitsgemeinschaft FF – NDS (Stadtbrandmeister, Freiwillige Feuerwehr in Städten mit BF)
  • Arbeitsgemeinschaft Vorbeugender Brandschutz
  • Braunschweigische Feuerwehrverband
  • Feuerwehrverband Ostfriesland
  • Oldenburgische Feuerwehrverband

eingeladen.

Der LVA unterstützt den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich, da er vorrangig der internen Kommunikation der landesweiten Feuerwehrverbandsführung bedingt. So kann er z. B. neben Themen des Feuer- und Brandschutzwesen den Haushaltsplan genehmigen, die Reisekostenordnung bei Bedarf anpassen und die Umlage für den Härtefond festsetzen. In seiner Zusammensetzung mit ca. 80-120 Personen stellt der LVA ein gewichtiges Organ im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen da.