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Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen (LFV-NDS) ist der Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Berufs- und der Werkfeuerwehren im Land Niedersachsen. Die Angehörigen der Feuerwehren sind über die 55 Kreisfeuerwehrverbände (KFV) im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen organisiert.

Aufgaben

Der LFV-NDS hat folgende satzungsmäßige Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der Mitglieder der Feuerwehren und Feuerwehrverbandsmitglieder

Aufgabenwahrnehmung nach dem

  • Nds. Brandschutzgesetz
  • Nds. Katastrophenschutzgesetz
  • Nds. Rettungsdienstgesetz

Ausbau der sozialen Fürsorge auf den Gebieten der Unfallverhütung, der Unfallversicherung und sonstiger sozialer Einrichtungen

Beratung und Zusammenarbeit mit allen am Brandschutz interessierten und für diesen verantwortlichen Dienst- / Stellen, Organisationen

Förderung des Feuer- und Brandschutzes

Förderung der Facharbeit

  • Aus- und Fortbildung
  • Archivwesen und Brandschutzgeschichte
  • Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
  • Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Feuerwehr-Musikwesen
  • Kinder- und Jugendfeuerwehren
  • Vorbeugender Brand- und Umweltschutz

Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für die Feuerwehren und den Brandschutz

Organisation Feuerwehr-Flugdienst im LFV-NDS

Pflege der Grundsätze der Feuerwehrwesens und der Herstellung kameradschaftlicher Verbindungen zwischen den Feuerwehren durch gemeinschaftliche Veranstaltungen

Zusammenarbeit mit Feuerwehrverbänden die das Feuerwehrwesen fördern

Politische Mitbestimmung

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz verpflichtet das Land, dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen (LFV-NDS) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor allgemeine Regelungen erlassen werden, die die Feuerwehren betreffen.

Der LFV-NDS ist im Bundesland Niedersachsen, als auch in Deutschland als zweitgrößter Feuerwehrverband, ein anerkannter Spitzenverband, der alle Feuerwehren in Niedersachsen vertritt und somit eine starke Stimme sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Nds. Landtag, der Nds. Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) pflegt. 

Neben dem selbstverständis eines regelmäßigen Dialoges und Mitwirkung in verschiedenen Fachgremien und Landesbeiräten hat der Nds. Landtag und die Landesregierung, auch auf Anregung der KSV, die Zusammenarbeit mit dem LFV-NDS auch im Nds. Brandschutzgesetz explezit hervorgehoben. 

Die rechtliche Würdigung der Feuerwehrverbandsarbeit verstärkt somit i. S. einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit die Aufgabenwahrnehmung für den Brandschutz und der Hilfeleistung. 

Gemeinnützigkeit

  • Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Wir betrachten uns als Rechtsnachfolger des am 26. Juli 1868 gegründeten „Niedersächsischen Feuerwehrverbandes“, der 1893 in „Feuerwehrverband für die Provinz Hannover“ umbenannt und 1938 aufgelöst wurde.

     

  • Die Traditionen dieses Feuerwehrverbandes setzt der LFV-NDS fort und kann damit auf ein über 157-jähriges Bestehen zurückblicken.

     

  • Der Verband ist selbstlos tätig, betreut die Feuerwehrverbandsmitglieder und dient der Pflege und Förderung des Feuerwehrwesens im Landes Niedersachsen.
  • Parteipolitische und relegiöse Betätigung sind ausgeschlossen.