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Kameradschaftskassen - Freiwillige Feuerwehr

Verbesserte Regeln zur Kassenführung 

Kameradschaftskassen als Sondervermögen 

Hannover - Das Thema Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskassen) beschäftigte die Freiwilligen Feuerwehren und Kommunen vor einiger Zeit im Land Niedersachsen - auf und ab. 

Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen hat sich somit als Spitzenvertreter aller Feuerwehren in Niedersachsen für eine (neue) Rechtsgrundlage eingesetzt, um die Kameradschaftskasse als Sondervermögen der kommunalen (Freiwilligen-) Feuerwehr anzuerkennen. 

Diesbezüglich hat der Nds. Landtag das Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) angepasst und einen neuen Paragraphen (hier: § 14 a) am 06.11.2024 beschlossen und eingeführt. Mit den zu erwartenden Neuerungen des § 14 a NBrandSchG wurden für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Gemeinden sowie deren Führungskräfte mehrere Fortbildungsseminare zum vorgenannten Thema angeboten und durchgeführt. 

 

Insbesondere soll den Mitwirkenden im Kassenwesen zukünftig ermöglicht werden effektiver und stressfreier ihre übertragenden Aufgaben abzuarbeiten. Anbei haben wir Informationen und Hilfestellungen zur Unterstützung und Einführung eines Sondervermögens für die Freiwillige Feuerwehr beigefügt. 

  • Rechtsgrundlage - Auszug - NBrandSchG § 14 a - Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
  • Mustertext - Ergänzung Satzung Freiwillige Feuerwehr (FF)
  • Muster - Einnahme - Ausgabeplan
  • Muster - Jahresabschluss
  • Muster - Vermögensverzeichnis
  • Muster - Kassenbuch - folgt in kürze…!

Rechtliche Hinweise

Die Auskünfte und Dateien sind unverbindliche Feuerwehr-interne Hinweise des LFV-NDS und sind nicht haftungsbegründend. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist die Gemeinde als Träger des Brandschutzes (Dienstherr) zuständig. Die Herausgeberin dieser Website übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Auch wenn die Inhalte mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt wurden, wird eine Haftung hierfür ausgeschlossen. Sollte der Anbieterin zur Kenntnis gelangen, dass Inhalte zu korrigieren sind, werden diese unverzüglich überarbeitet, aktualisiert oder entfernt.