Kassenführung
Kameradschaftskassen - Freiwillige Feuerwehr
Verbesserte Regeln zur Kassenführung
Kameradschaftskassen als Sondervermögen
Hannover - Das Thema Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskassen) beschäftigte die Freiwilligen Feuerwehren und Kommunen vor einiger Zeit im Land Niedersachsen - auf und ab.
Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen hat sich somit als Spitzenvertreter aller Feuerwehren in Niedersachsen für eine (neue) Rechtsgrundlage eingesetzt, um die Kameradschaftskasse als Sondervermögen der kommunalen (Freiwilligen-) Feuerwehr anzuerkennen.
Diesbezüglich hat der Nds. Landtag das Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) angepasst und einen neuen Paragraphen (hier: § 14 a) am 06.11.2024 beschlossen und eingeführt. Mit den zu erwartenden Neuerungen des § 14 a NBrandSchG wurden für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Gemeinden sowie deren Führungskräfte mehrere Fortbildungsseminare zum vorgenannten Thema angeboten und durchgeführt.
Rechtliche Hinweise
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