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Liebe Leserinnen und Leser,

am 23. Mai 2025 hat die Abteilung 7 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung eine Übergangsregelung zum Umgang mit dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ für die ordnungsgemäße Übertragung einer Regelfunktion für ehrenamtliche Führungskräfte nach §§ 20-22 des NBrandSchG veröffentlicht.

Diese möchten wir Ihnen hier nebenstehend als EILDIENST-Meldung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund zum Nachlesen zur Verfügung stellen.

Weiter möchten wir Ihnen den folgenden Link auf die Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz den Weg zu den eingestellten FAQ's zur Feuerwehrverordnung aufführen:

https://www.nlbk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/aktuelle_informationen_des_nlbk/faq-zur-feuerwehrverordnung-241992.html

Ihr LFV-NDS