Liebe Leserinnen und Leser,
am 23. Mai 2025 hat die Abteilung 7 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung eine Übergangsregelung zum Umgang mit dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ für die ordnungsgemäße Übertragung einer Regelfunktion für ehrenamtliche Führungskräfte nach §§ 20-22 des NBrandSchG veröffentlicht.
Diese möchten wir Ihnen hier nebenstehend als EILDIENST-Meldung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund zum Nachlesen zur Verfügung stellen.
Weiter möchten wir Ihnen den folgenden Link auf die Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz den Weg zu den eingestellten FAQ's zur Feuerwehrverordnung aufführen:
Ihr LFV-NDS