Freiwillige Feuerwehren
Nachfolgend sehen Sie die unterschiedlichen Dienstgrade und Dienstgradgruppen der Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen:
- Erste - Dienstgradgruppe “Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann”
- Zweite - Dienstgradgruppe “Brandmeisterin / Brandmeister”
- Dritte - Dienstgradgruppe “Brandinspektorin / Brandinspektor”
- Vierte - Dienstgradgruppe “Brandschutzleiterin / Brandschutzleiter / Sonderdienstgrad"
Feuerwehrfrau-Anwärterin (FFA) / Feuerwehrmann-Anwärter (FMA)
Einstiegsdienstgrad
Lehrgänge: keine
- Eintritt Freiwillige Feuerwehr, Ortsfeuerwehr, Einsatzabteilung
- alsbaldiger Beginn Modulare Grundausbildung (MGA) zur Einsatzfähigkeit
- alsbaldiger Beginn Ausbildung Erste Hilfe
Bemerkungen:
- Eintrittsalter min. 16 Jahre, in der Regel ab 18 (~55) Jahre
- Ausbildungs- und Übungsdienst; Kein Alarm- und Einsatzdienst
- Einstellung und Ernennung durch Ortsbrandmeister/In (OrtsBM).
Feuerwehrfrau (FF) / Feuerwehrmann (FM)
Lehrgänge:
- Abgeschlossene MGA - QS 1 oder
- Truppmannausbildung Teil 1 oder
- Grundausbildungslehrgang
Bemerkungen:
- Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
- War die/der Anwärter-/In mindestens 2 Jahre Mitglied einer JF kann dieser DG direkt nach dem Grundausbildungslehrgang - MGA - QS 1 - verliehen werden.
- Abschluss der MGA zur Einsatzfähigkeit
- Mitwirkung im Trupp
Oberfeuerwehrfrau (OFF) / Oberfeuerwehrmann (OFM)
Dienstzeit:
- Abschluß QS 1 und QS 2 innerhalb von drei Jahren
Lehrgänge:
- Abgeschlossene MGA - QS 1 und QS 2 - ab 01.01.2024
- Erste Hilfe Ausbildung und Erste Hilfe Fortbildung
- Truppmannausbildung Teil 1 und 2 bis zum 31.12.2023 oder
- Grundausbildungslehrgang bis zum 31.12.2004
Bemerkungen:
- Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
- Abschluss der MGA zum Truppmitglied
Hauptfeuerwehrfrau (HFF) / Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Dienstzeit:
- Mindestens dreijährige Dienstzeit nach Abschluss der (TrFüh) QS 3 Ausbildung oder
- Mindestens zehnjährige Dienstzeit nach Verleihung DG FFA/FMA und Abschluss TM Teil 2 sowie min. 2 technische Lehrgänge
Lehrgänge:
- Truppführer/In - Abgeschlossene MGA - QS 3 oder
- TM Teil 2 und 2 technische Lehrgänge
Bemerkungen:
- Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
- Abschluss der modularen Grundlagenausbildung zur TrFüh
- Mitwirkung im Trupp bzw. Truppführung
- Übertragung Regelfunktion auf Ortsebene:
- Gerätebeauftragte, Atemschutzbeauftragte,
- Stv. Sicherheitsbeauftragte/r, Stv. Gerätewart/In
- Schriftführer/In, Stv. Pressesprecher/In
Erste Hauptfeuerwehrfrau (EHFF) / Erster Hauptfeuerwehrmann (EHFM)
Dienstzeit:
- Nach Abschluß der QS 3 und einer min. zehnjährigen Dienstzeit
- Nach Abschluß TM Teil 2 mit einer min. zwanzigjährigen Dienstzeit (nach Verleihung DG FFA/FMA) sowie 2 technischer Lehrgänge
Lehrgänge:
- Abschluß der MGA zur Truppführer/In - MGA - QS 3 oder
- Abschluß TM Teil 2 und 2 technische Lehrgänge
Bemerkungen:
- Beförderung durch OrtsBM (Gemeinde)
- Mitwirkende im Trupp, Truppführer/In
- Übertragung Regelfunktion auf Ortsebene:
- Gerätewart/In, Atemschutzgerätewart/In
- Sicherheitsbeauftragte[r]
- Pressesprecher/In
- Stv. Kinderfeuerwehrwart/In
- Stv. Jugendfeuerwehrwart/In
Oberbrandmeister/In (OBM)
Lehrgänge:
- Gruppenführer I und II
Bemerkungen:
- Sechsjährige Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorg. Ausbildung oder
- Übertragung von folgenden Regelfunktionen:
- Gruppenführung einer taktischen Einheit, selbstständiger “Trupp, ”Staffel" oder “Gruppe”
- Ausbilder/In auf Stadt-/Gemeindeebene
- Pressesprecher/In oder Sicherheitsbeauftragte(r) auf Stadt-/Gemeindeebene
- Jugendfeuerwehrwart/In auf Ortsebene
- Stv. Gemeindejugendfeuerwehrwart/In
- Stv. Gemeindekinderfeuerwehrart/In
- Alter Dienstgrad: Oberlöschmeister/In (OLM)
Hauptbrandmeister/In (HBM)
Lehrgänge:
- Gruppenführer I und II
Bemerkungen:
- Zwölfjährige Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorg. Ausbildung, oder
- Übertragung von folgenden Regelfunktionen:
- Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart/In,
- Stadt-/Gemeindekinderfeuerwehrwart/In,
- Stv. Stadt-/Gemeindeausbildungsleiter/In,
- Kreisausbilder/in,
- Kreispressesprecher/In,
- Kreissicherheitsbeauftragte[r],
- Alter Dienstgrad: Hauptlöschmeister/In (HLM)
Brandinspektor/In (BrI)
Lehrgänge:
- Gruppenführer/In - I und II
- Zugführer/In - I und II / **
- Leiter/In Feuerwehr / +
Bemerkungen:
- Übertragung von Regelfunktionen
- OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung /+
- Stellv. OrtsBM Stützpunktfeuerwehr /** /+
- Zugführer/In Orts- und Gemeindeebene /**
- Stellv. Zugführer/In Kreisebene /**
- Stellv. Kreisausbildungsleiter/In
- Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart/In
- Stellv. Kreiskinderfeuerwehrwart/In
- Alter Dienstgrad: Brandmeister/In (BM)
Oberbrandinspektor/In (OBrI)
Lehrgänge:
- Gruppenführer/In - I und II
- Zugführer/In - I und II / **
- Leiter einer Feuerwehr / +
Bemerkungen:
- Übertragung von Regelfunktionen
- OrtsBM Stützpunktfeuerwehr / ** / +
- Stellv. OrtsBM Schwerpunktfeuerwehr / ** / +
- Zugführer/In einer KFB / **
- Kreisausbildungsleiter/In
- Kreisjugendfeuerwehrwart/In
- Kreiskinderfeuerwehrwart/In
- Alter Dienstgrad: Oberbrandmeister/In (OBM)
Lehrgänge:
- Zugführer/In - I und II
- Leiter/In einer Feuerwehr
Bemerkungen:
- Übertragung von folgenden Regelfunktionen:
- Gemeindebrandmeister/In
- Stadtbrandmeister/In
- Dieser Dienstgrad wird nur an eingesetzte GemBM/StBM in Funktion verliehen!
- Höchster Dienstrad auf Ebene einer Gemeinde/Stadt ohne BF
- Alter Dienstgrad: Keine Zuordnung (-)
Lehrgänge:
- Verbandsführer/In
- Leiter/In Feuerwehr
Bemerkungen:
- Abschnittsleiter/In
- Stellv. Stadtbrandmeister/In in kreisfreien Städten ohne BF
- Stadtbrandmeister/In in Städten mit BF
- Alter Dienstgrad: Abschnittsbrandmeister/In (ABM)
Lehrgänge:
- Verbandsführer/In
- Leiter/In Feuerwehr,
- Einführung in die Stabsarbeit
Bemerkungen:
- An die Funktion stellv. Kreisbrandmeister/In oder
- Stadtbrandmeister/In in kreisfreien Städten ohne BF gebunden
- Alter Dienstgrad: Abschnittsbrandmeister/In (ABM)
Sonderdienstgrad: Langjähriger Einsatz und herausragende Verdienste um das Nds. Brandschutzwesen
Verleihung: Die für Inneres zuständige Ministerin oder der für Inneres zuständige Minister kann Sonderdienstgrade, bzw. die Dienstgrade Landesbrandinspektorin oder Landesbrandinspektor an ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr, verleihen.
Bemerkungen:
- Das Mitglied der Feuerwehr hat sich langjährig und besonders für den Brandschutz in Niedersachsen engagiert. Ferner hat es sich für die Fortentwicklung des Brandschutzes und der Hilfeleistung der Feuerwehren in Niedersachsen eingebracht und in herausragender Weise dazu persönlich beigetragen.
- Der Sonderdienstgrad “Landesbrandinspektor/In” wird mit der Abkürzung ,LBI’inʻ oder ,LBIʻ geführt.
- Erstmalig wurde der “LBI”, anl. der Kreisbrandmeisterdienstbesprechung auf Landesebene am 17. November 2025, durch Frau Ministerin Daniela Behrens, Herrn KBM Olaf Kapke, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, verliehen.



















