Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Nachfolgend sehen Sie die unterschiedlichen Dienstgrade und Dienstränge der Freiwilligen Feuerwehr:

Feuerwehrfrau-Anwärterin (FFA) / Feuerwehrmann-Anwärter (FMA)

min. Dienstjahre: Einstiegsdienstgrad

min. Lehrgänge: keine

Bemerkungen
mindest Eintrittsalter 16 Jahre

Feuerwehrfrau (FF) / Feuerwehrmann (FM)

min. Dienstjahre: 1

min. Lehrgänge: Truppmannausbildung Teil 1

Bemerkungen
War der Anwärter mindestens 2 Jahre Mitglied einer JGFW kann dieser DG direkt nach dem Grundausbildungslehrgang verliehen werden.

Oberfeuerwehrfrau (OFF) / Oberfeuerwehrmann (OFM)

min. Dienstjahre: 3

min. Lehrgänge: Truppmannausbildung Teil 2 bzw. Grundausbildungslehrgang bis zum 31.12.2004

Bemerkungen
Beförderung durch OrtsBM.

Hauptfeuerwehrfrau (HFF) / Hauptfeuerwehrmann (HFM)

min. Dienstjahre: 4 / 10

min. Lehrgänge: Truppführer / 2 technische  Lehrgänge

Bemerkungen
Beförderung durch OrtsBM., Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Jugendfeuerwehrwart

Erste Hauptfeuerwehrfrau (EHFF) / Erster Hauptfeuerwehrmann (EHFM)

min. Dienstjahre: 15 / 20

min. Lehrgänge: Truppführer / 2 technische  Lehrgänge

Bemerkungen
Höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM vergeben werden kann.
Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Jugendfeuerwehrwart

Löschmeister*in (LM)

min. Dienstjahre: 5

min. Lehrgänge: Gruppenführer I und II

Bemerkungen
An Funktion des stellv. Gruppenführer, stellv. Jugendfeuerwehrwart gebunden.

Oberlöschmeister*in (OLM)

min. Dienstjahre: 6

min. Lehrgänge: Gruppenführer I und II

Bemerkungen
Als Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart.

Hauptlöschmeister*in (HLM)

min. Dienstjahre: 7

min. Lehrgänge: Gruppenführer I und II

Bemerkungen
Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter; Kreisausbilder.

Erste*r Hauptlöschmeister*in (EHLM)

min. Dienstjahre: 8

min. Lehrgänge: Gruppenführer I und II

Bemerkungen
Als Funktion Stellv. OrtsBM einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisaus- bildungsleiter.

Brandmeister*in (BM)

min. Dienstjahre: 8

min. Lehrgänge: Gruppenführer I und II

Bemerkungen
Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. Zugführer in einer KFB, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter

Oberbrandmeister*in (OBM)

min. Dienstjahre: 9

min. Lehrgänge: Zugführer I und II

Bemerkungen
Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendwart, Stellv. Landesjugendfeuerwehrwart

Hauptbrandmeister*in (HBM)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Zugführer I und II

Bemerkungen
Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Stellv. GemBM, Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, Landesjugendfeuerwehrwart

Erste*r Hauptbrandmeister*in (EHBM)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Zugführer I und II / (**Verbandsführer)

Bemerkungen
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).

Abschnittsbrandmeister*in (ABM)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkungen
An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte.

Kreisbrandmeister*in (KBM)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkungen
An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.

Regierungsbrandmeister*in (RBM)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkungen
An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Ab 18.8.2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.

Erste*r Bezirksbrandmeister*in (EBBM)

min. Dienstjahre: 10

min. Lehrgänge: Verbandsführer

Bemerkungen
An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. (Wird ab 18.8.2005 nicht mehr vergeben.)